Qualitätsentwicklung

Die TRANSPARENZ JUGENDHILFE gewährleistet im Rahmen ihres internen Qualitätsmanagements eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung und die Sicherung erreichter Standards. Qualitätsentwicklung versteht die TRANSPARENZ JUGENDHILFE als einen fortlaufenden Prozess der Überprüfung, Bewertung und Optimierung interner Arbeitsabläufe hinsichtlich professionellen Handelns und des Nutzen für die Klienten.

Dazu ist immer wieder die Qualität der pädagogischen Hilfeleistungen, der täglichen Arbeit sowie die zugehörigen Strukturen und Prozesse in Frage zu stellen. Gilt es entsprechende Daten zu erheben, passende Instrumente zu entwickeln und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Qualitätsentwicklung geschieht bei der TRANSPARENZ JUGENDHILFE auf Grundlage folgender Instrumente, Standards, Abläufe und Maßnahmen:

Konzeptentwicklung

Im Rahmen der Qualitätsentwicklung führt die TRANSPARENZ JUGENDHILFE u. a. eine fortdauernde Konzeptentwicklung durch. Diese umfasst zum einen die Zielstellung der Fortschreibung im Sinne der Weiterentwicklung bestehender Konzepte wie auch ergänzende Neuentwicklungen.

Prozesse der Konzeptentwicklung basieren bei der TRANSPARENZ JUGENDHILFE auf der systematischen Analyse der täglichen Arbeit und der externen wie internen Erfassung von Bedarfen. In der Folge werden die Konzeptionen an den sich verändernden Anforderungen, neuen Bedarfen und Aufgaben angepasst.

Qualitätssicherung durch Personalentwicklung

Die Mitarbeitenden stellen auch in der Jugendhilfe eine essentielle Ressource dar. Um professionelles Handeln, zeitgemäßes Wissen, eine Anpassung an sich verändernde Anforderungen, die Integration neuer Kenntnisse in Arbeitsabläufe wie bedarfsgerechte Unterstützungen der Mitarbeitenden zu gewährleisten, setzt die TRANSPARENZ JUGENDHILFE im Rahmen einer systematischen Personalentwicklung auf folgende Standards, Instrumente, Maßnahmen und Qualifizierungsangebote:

• regelmäßige Teambesprechungen
• individuelle Fallgespräche mit fachlicher Beratung
• kollegiale Beratung und Erfahrungsaustausch
• Team- & Fallsupervision durch externe Berater
• Einzelcoaching bei Bedarf
• kontinuierliche Reflexions- & Evaluationsprozesse
• umfassende Dokumentation von Prozessen und Leistungen
• differenzierte Einarbeitung und Mentoring neuer Mitarbeiter
• Überprüfung von Know-how, Kenntnis und Umsetzung von Konzeptionen durch Leitung
• Qualifizierung durch interne wie externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
• themenbezogene Inhouseseminare
• Maßnahmen der Teamentwicklung
• Abgleich pädagogischer Auffassungen und Haltungen im Team
• etc.

Zusammenarbeit, Arbeitsorganisation & Führung

Die Zusammenarbeit bei der TRANSPARENZ JUGENDHILFE und der Umgang miteinander sind geprägt von Transparenz, Offenheit, Kooperation, Zuverlässigkeit und der Übernahme von Verantwortung.

Die TRANSPARENZ JUGENDHILFE gestaltet die grundlegende Zusammenarbeit unter systemischen Gesichtspunkten. Teamstrukturen werden gefördert, Teamkompetenzen werden durch kollegiale Arbeitsformen gestärkt und lösungsorientierte Prozesse ermöglicht.
Ziele werden gemeinschaftlich definiert, Konzepte im Team entwickelt und Ergebnisse gemeinsam überprüft. Unterschiedliche Kompetenzen der Mitarbeitenden werden einbezogen und genutzt. Das Zustandekommen von Entscheidungen wird offen gelegt und ist nachvollziehbar.

Die Arbeitsorganisation bei der TRANSPARENZ JUGENDHILFE folgt klaren Strukturen und geregelten Abläufen. Rollen, Zuständigkeiten und Aufgaben sind verbindlich definiert und geregelt. Das Kommunikations- & Informationssystem folgt eindeutigen und verständlichen Vorgaben.

Der Führungsstil ist bei der TRANSPARENZ JUGENDHILFE kooperativ ausgerichtet. Das Verhalten der Leitungskräfte ist geprägt von Transparenz, begünstigt die Identifikation der Mitarbeitenden mit der TRANSPARENZ JUGENDHILFE und schafft die Grundlage für eine `lernende Organisation´.

Ergebnisqualität & Wirkungsorientierung

Die TRANSPARENZ JUGENDHILFE beteiligt sich in enger Kooperation mit den Verantwortlichen, Klienten und anderen an der Hilfesituation Beteiligten daran, Ziele möglichst präzise zu formulieren. Dabei sollten die definierten Ziele für alle Beteiligten verständlich, praktikabel und erreichbar sein und es den Klienten ermöglichen, sich maximal mit ihnen zu identifizieren.

Auf dieser Grundlage können Ziele der ergebnisorientierten Steuerung von Hilfeprozessen dienen. Sie machen mögliche Entwicklungen und Kompetenzzuwächse erfassbarer. Sie unterstützen die Evaluation, ob eine Hilfeleistung sich als hilfreich erweist, einen erkennbaren Nutzen für die jungen Menschen und die Familien bringt und sich als nachhaltig zeigt. 

Die im individuellen Hilfeplan vereinbarten Ziele werden vor dem nächsten Hilfeplangespräch auf ihre Zielerreichung hin überprüft und die entsprechenden Einordnungen in strukturierten Sachstands- bzw. Entwicklungsberichten dokumentiert.

Zusammenarbeit in der Qualitätsentwicklung mit Trägern der öffentlichen Jugendhilfe

Die TRANSPARENZ JUGENDHILFE sieht es als ihre Aufgabe an, die entsprechenden Träger  der öffentlichen Jugendhilfe bei der Weiterentwicklung von Grundsätzen, Maßstäben und Qualitätsmerkmalen zur Bewertung von Maßnahmen der Jugendhilfe, in der Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, sowie deren Schutz vor Gewalt, zu unterstützen.

Dazu nimmt die TRANSPARENZ JUGENDHILFE regelmäßig an entsprechenden Gremien, Qualitätsdialogen, Planungsgruppen, etc. teil und wirkt in diesen konstruktiv mit.

Qualitätssicherung durch Dokumentation

Die TRANSPARENZ JUGENDHILFE dokumentiert in schriftlicher Form und hält die damit einhergehenden Aufzeichnungen in entsprechenden Akten fest. Diese dienen u. a. als Tätigkeitsbeleg oder sind ein Mittel zur Selbstkontrolle und -evaluation. 

Wesentliche Prinzipien der TRANSPARENZ JUGENDHILFE bei der Dokumentation und dem Berichtwesen sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Kontinuität und Einheitlichkeit. Sie müssen den Kriterien des Aufgabenbezugs, der Transparenz und der Überprüfbarkeit genügen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden selbstverständlich eingehalten. 

Folgende Informationen, Parameter, Prozesse wie Berichte werden u. a. in der täglichen Arbeit
der TRANSPARENZ JUGENDHILFE dokumentiert und festgehalten:

• Fallbezogene Informationen
• Zielsetzungen und Vorgehensweisen der Hilfeplanung
• Prozessschritte, -abläufe und -ergebnisse
• Tagesberichte zu durchgeführten Hilfeleistungen
• Sachstandsberichte zu Entwicklungen
• besondere Ereignisse
• etc.

Kontaktformular

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Gender-Hinweis

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde von uns entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Frauen und Männer mögen sich von den Inhalten unserer Website gleichermaßen angesprochen fühlen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Meldestelle

Für die Geschäftsführung und Mitarbeiter*innen der Transparenz NRW GmbH sowie der Transparenz Jungendhilfe GmbH sind klare und nachhaltige Geschäftsbeziehungen, ein gutes Betriebsklima und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bedeutsam.

Die Einhaltung geltender Gesetze, erforderlicher Vorgaben und gebotener Standards hat dabei höchste Priorität.

Das von uns eingerichtete Hinweisgebersystem bietet unseren Mitarbeiter*innen, Bewerber*innen, Lieferant*innen, Kund*innen die Möglichkeit, vermutete Verstöße gegen entsprechende Gesetze, Vorgaben und Standards sowie mutmaßliches Fehlverhalten zu melden.

Mit ihren Hinweisen können Sie uns unterstützen, eventuelle Missstände aufzudecken, zu klären und zu beheben, um so unsere Standards, Werte und Normen zu bewahren.

Sie können ihre diesbezüglichen Meldungen jederzeit über die seitens der Transparenz NRW GmbH bzw. der Transparenz Jungendhilfe GmbH eingerichteten Kommunikationswege abgeben – dabei können Sie ihre Identität offenbaren oder anonym bleiben.

Ihren Wunsch, anonym zu bleiben, werden wir in jedem Fall respektieren und ihre Anonymität wahren. Bitte achten Sie aber auch selbst darauf, sich nicht ungewollt identifizierbar zu machen.

Bitte bedenken Sie, dass bei anonymen Meldungen die Einhaltung entsprechende Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes, wie der Erhalt einer Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldungen zum Vorgehen bis spätestens 3 Monate nach Eingang einer Meldung sowie Rückfragen nicht möglich sind. Achten Sie in diesem Fall bitte auch auf die Übersendung entsprechender Nachweise, Belege, etc., ohne deren Erhalt eine Prüfung der Hinweise oder Meldungen kaum möglich ist.

Wir stellen Ihnen diesbezüglich verschiedene Berichtswege zur Verfügung:

E-Mail:  transparenz@sslmail.eu

Telefon:  + 49 521 44815329

per Post an:
Informatec GmbH, R. Helling – persönlich,
Aachener Str. 7 – 9,
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