Begleitete Umgänge (BU) / Umgangsbegleitung

Ein Vater sieht seine Tochter

Das Hilfeangebot Begleitete Umgänge (BU) / Umgangsbegleitung der TRANSPARENZ JUGENDHILFE bietet geschützte Räume, damit Kinder und Jugendliche auch in prekären und belastenden Situationen mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen in Kontakt bleiben können und das Recht auf Kontakt eine verantwortungsvolle, geregelte und förderliche Umsetzung finden kann.

Familiengerichte ordnen Begleitete Umgänge vor allem bei belasteten Eltern-Kind-Beziehung an, um u. a. Beziehungsabbrüche und Eltern-Kind-Entfremdungen zu vermeiden und um mit konkreten Befürchtungen besetzte Umgangskontakte dennoch professionell planen, durchführen und nachbereiten zu können.

Bei unserem Hilfeangebot Begleitete Umgänge (BU) / Umgangsbegleitung werden Kinder, Elternteile wie andere wichtige Bezugspersonen zu vereinbarten Terminen von Mitarbeiter*innen der TRANSPARENZ JUGENDHILFE begleitet und betreut. Unsere Fachkräfte unterstützen in diesen Zeiten die Anbahnung und Entwicklung positiver, förderlicher Kontakte zwischen den Kindern und den weiteren beteiligten Personen.

Unsere Mitarbeiter*innen schützen während der Umgangsbegleitung die Kinder vor Gefährdungen ihrer seelischen oder körperlichen Entwicklung sowie negativen Beeinflussungen. Sie achten zu jeder Zeit darauf, dass Absprachen im Interesse der Kinder und Jugendlichen getroffen werden und eine Sensibilisierung für die kindlichen Belange erfolgt.

Rechtliche Grundlage

§18 SGB VIII
§§1684, 1685, 1686a BGB

Zielgruppen

Unser Hilfeangebot `Begleitete Umgänge (BU) / Umgangsbegleitung´ richtet sich an Kinder, Eltern und andere dem Familiensystem Zugehörige sowie wichtige Bezugspersonen (§§ BGB 1684, 1685, 1686), die sich in prekären Situationen, wie z. B. Trennungs- und Scheidungsszenarien, hochbelasteten Eltern-Kind-Beziehungen sowie Familienrückführungen befinden und bei denen eine konstruktive Klärung wie einvernehmliche Einigung in Bezug auf das Umgangsrecht aktuell nicht erreicht werden konnten oder konkrete Gefahren für das Kindeswohl wie negativen Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden können.

Zielsetzungen

Grundlegende Zielsetzungen des Hilfeangebots `Begleitete Umgänge (BU) / Umgangsbegleitung´ sind die Umsetzung des Rechts auf Kontakt, die Vermeidung von Beziehungsabbrüchen sowie die Unterstützung bei der konkreten Umgangsplanung. Oberste Priorität hat dabei zu jeder Zeit die Förderung des Kindeswohls, der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor negativen Beeinflussungen und Gefährdungen ihrer seelischen oder körperlichen Entwicklungen.

Darüber hinausgehende Ziele sind u. a. folgende:
•  Vermeidung von Kontakt- und Beziehungsabbrüchen bzw. Eltern-Kind-Entfremdungen
•  Umsetzung des Rechts auf Kontakt zu beiden Elternteilen/wichtigen Bezugspersonen
•  Erhaltung und Entwicklung emotionaler und sozialer Beziehungen und Bindungen
•  Begleitung von Kontaktanbahnungen nach längeren Umgangsunterbrechungen
•  Aufrechterhaltung und Entwicklung des Kindkontaktes zum getrennt lebenden Elternteil
•  Unterstützung bei der Gestaltung der Umgangsplanung
•  Mitwirkung bei Familienrückführungen
•  Vermittlung und Beratung bei Konflikten und Auseinandersetzungen der Beteiligten
•  Förderung des Kindeswohls und Reduzierung von Belastungen der Kinder
•  Entlastung der Kinder bei Loyalitätskonflikten, Schuldgefühlen und Überforderungen
•  Stärkung und Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen
•  Befähigung zu einer eigenverantwortlichen Gestaltung von Umgangskontakten
•  Sensibilisierung der Umgangsberechtigten für die kindlichen Belange
•  Förderung erforderlicher Betreuungs- und Erziehungskompetenzen
•  Förderung der Kommunikationsfähigkeit der Beteiligten in Bezug auf die Kinder
•  Verkürzung langandauernder gerichtlicher Auseinandersetzungen der Beteiligten

Leistungen & Hilfeplanung

Es werden die im Rahmen der Ambulanten Hilfen der TRANSPARENZ  JUGENDHILFE möglichen erzieherischen Hilfeformen angeboten, realisiert oder prozesshaft entwickelt. Im Hilfeplanverfahren werden zusammen mit den Verantwortlichen seitens der Jugendämter und den Klient*innen die Ziele, Arbeitsaufträge und die daraus resultierenden Betreuungszeiten vereinbart. Diese werden in der Fortschreibung entsprechend der Bedarfsentwicklung und eventuell neu festgelegter Arbeitsaufträge folglich verändert.

Grundlage für eine professionelle Umgangsbegleitung und deren Erfolgskontrolle ist die Klarheit über den jeweiligen Auftrag, die Zielsetzungen, die psychosoziale Situation des/der Klient*in wie der fachliche Austausch mit den Verantwortlichen u. a. der Jugendämter und/oder der zuständigen Gerichte.

Das Hilfeangebot `Begleitete Umgänge (BU) / Umgangsbegleitung´ ist in der Regel
längerfristig geplant und angelegt. Nach einer individuell festzulegenden Eingangsphase von z. B. 8 bis 10 Terminen kann eine gemeinsame Bewertungen des jeweiligen Ist-Zustandes wie der aktuellen Entwicklungen, Fortschritte und nachhaltige Veränderungen erfolgen.

Das Hilfeangebot `Begleitete Umgänge (BU) / Umgangsbegleitung´ setzt in jedem Fall eine grundlegende Kooperationsbereitschaft der Umgangsberechtigten gegenüber der TRANSPARENZ JUGENDHILFE sowie seinen Mitarbeiter*innen voraus und braucht in der Regel deren Teilnahme an begleitenden Beratungsprozessen.

Kontaktformular

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Meldestelle

Für die Geschäftsführung und Mitarbeiter*innen der Transparenz NRW GmbH sowie der Transparenz Jungendhilfe GmbH sind klare und nachhaltige Geschäftsbeziehungen, ein gutes Betriebsklima und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bedeutsam.

Die Einhaltung geltender Gesetze, erforderlicher Vorgaben und gebotener Standards hat dabei höchste Priorität.

Das von uns eingerichtete Hinweisgebersystem bietet unseren Mitarbeiter*innen, Bewerber*innen, Lieferant*innen, Kund*innen die Möglichkeit, vermutete Verstöße gegen entsprechende Gesetze, Vorgaben und Standards sowie mutmaßliches Fehlverhalten zu melden.

Mit ihren Hinweisen können Sie uns unterstützen, eventuelle Missstände aufzudecken, zu klären und zu beheben, um so unsere Standards, Werte und Normen zu bewahren.

Sie können ihre diesbezüglichen Meldungen jederzeit über die seitens der Transparenz NRW GmbH bzw. der Transparenz Jungendhilfe GmbH eingerichteten Kommunikationswege abgeben – dabei können Sie ihre Identität offenbaren oder anonym bleiben.

Ihren Wunsch, anonym zu bleiben, werden wir in jedem Fall respektieren und ihre Anonymität wahren. Bitte achten Sie aber auch selbst darauf, sich nicht ungewollt identifizierbar zu machen.

Bitte bedenken Sie, dass bei anonymen Meldungen die Einhaltung entsprechende Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes, wie der Erhalt einer Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldungen zum Vorgehen bis spätestens 3 Monate nach Eingang einer Meldung sowie Rückfragen nicht möglich sind. Achten Sie in diesem Fall bitte auch auf die Übersendung entsprechender Nachweise, Belege, etc., ohne deren Erhalt eine Prüfung der Hinweise oder Meldungen kaum möglich ist.

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