Fachliche Leitlinien der Transparenz Jugendhilfe

Leistungsangebote, Konzepte und fachliches Handeln basieren bei der TRANSPARENZ JUGENDHILFE u. a. auf den folgenden fachlichen Leitlinien und maßgebenden Prinzipien. Diese orientieren sich beständig am aktuellen gesellschaftlichen, fachlichen wie rechtlichen Diskurs.

Orientierung am Kindeswohl

Laut § 27 des SGB VIII) ist der Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung dann gegeben, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Achtsamkeit für das Kindeswohl hat für die TRANSPARENZ JUGENDHILFE bei der Umsetzung ihrer Hilfeangebote, der Erbringung entsprechender Leistungen wie in der täglichen Arbeit oberste Priorität.

Die mit zunehmendem Alter wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln sowie besondere soziale Anliegen und Eigenarten sind dabei zu berücksichtigen.

Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Jeder Mensch hat das Recht auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, auf Individualität und Freiheit, auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung, auf das Entwickeln seiner Persönlichkeit in Achtung vor sich und den anderen.

Die in den Konventionen verfassten Überlebensrechte, Schutzrechte, Entwicklungs- und Förderrechte sowie Beteiligungsrechte leiten das pädagogische Denken und Handeln bei der TRANSPARENZ JUGENDHILFE. Wir begreifen jeden Menschen als einmalig mit einer unveräußerlichen Würde.

Die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention haben praktische Auswirkungen auf den Betreuungsalltag bei der TRANSPARENZ JUGENDHILFE. Alle Mitarbeitenden entscheiden, betreuen, erziehen und verhalten sich so, dass die Würde wie die Rechte der zu betreuenden jungen Menschen in größtmöglicher Art und Weise geschützt wie verwirklicht werden.

Die Mitarbeitenden der TRANSPARENZ JUGENDHILFE fördern die Stärken und Fähigkeiten der Einzelnen, entwickeln die persönlichen Ressourcen weiter und nutzen das jeweilige Betreuungssetting als Lernfeld für soziale Kompetenzen.

Sie begleiten die jungen Menschen dabei im Dialog und als Vorbild.
Da die pädagogische Arbeit der TRANSPARENZ JUGENDHILFE im privaten Schutzraum der Kinder und Jugendlichen stattfindet, arbeiten wir besonders transparent und legen Wert auf umfassende Reflexionsprozesse.

Hilfe zur Selbsthilfe

Für die Mitarbeitenden der TRANSPARENZ JUGENDHILFE ist es im Bereich der Ambulanten Hilfen u. a. zentrale Aufgabe, die Klienten darin zu unterstützen, persönliche Krisen und herausfordernde Problemlagen zu bewältigen, ihre Persönlichkeit weiter zu entwickeln, neue Perspektiven zu gewinnen, sich in ihrem Alltag und sozialen Umfeld bestmöglich integrieren zu können, sowie eine selbständige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen.

Die Unterstützung folgt dabei dem Prinzip `Hilfe zur Selbsthilfe´ – die Klienten sollten im Hilfeprozess immer unabhängiger von Hilfeangeboten sowie den Mitarbeitenden werden.

Inklusion: Teilhabe ermöglichen

Das Prinzip der `Inklusion´ bedeutet für die TRANSPARENZ JUGENDHILFE, dass unabhängig von Herkunft, kulturellen Hintergründen, kognitiven, körperlichen und sozialen Fähigkeiten entsprechende Hilfeangebote konzipiert, umgesetzt und den individuellen Bedarfen angepasst werden.

Zum Zwecke größtmöglicher Inklusion und sozialen Integration und zur ganzheitlichen Umsetzung der entsprechenden Eingliederungs-, Hilfe- und Lernangebote kooperiert die TRANSPARENZ JUGENDHILFE, je nach Verantwortlichkeit der öffentlichen Träger, sowohl mit der Jugend- wie auch der Sozialhilfe.

Zentrale Ziele sind, dass Kinder, Jugendliche und deren Familien lernen, eigene Handicaps und die Behinderungen anderer besser anzunehmen und gemeinsam ein größeres Selbstbewusstsein zu entwickeln. Weiterhin gilt es frühzeitig eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und ein Leben in weitestgehender Selbstständigkeit zu erfahren.

Systemische Grundhaltungen & Handeln

Die Herangehensweise in der täglichen Arbeit bei der TRANSPARENZ JUGENDHILFE wird zu großen Teilen von systemischen Ansätzen, Methoden und Interventionen geleitet. Daraus resultierend verstehen wir unsere Hilfeleistungen als einen interaktiven Prozess, bei dem sich unsere Betreuung, Begleitung und Interventionen mit dem Know-How und den wertvollen Erfahrungen der Teilnehmenden koppeln.

Niemand kennt die Situation besser, als die Klienten selbst. Daher sind unsere Mitarbeitenden an der `Eigenlogik´ und den `Wirklichkeitskonstruktionen´ der Klienten interessiert, schätzen die Nützlichkeit für deren Lebenspraxis wert und setzen darauf basierend hilfreiche Prozesse in Gang.

Die Mitarbeitenden der TRANSPARENZ JUGENDHILFE sehen die Klienten als wesentlichen Teil eines sozialen Gesamtsystems, betrachten dieses unter ganzheitlichen Gesichtspunkten, beziehen den umgebenden Sozialraum mit ein und versuchen bestehende Vernetzungen zu ergründen.

Erlebnispädagogische Ansätze & Inhalte

Zur Unterstützung entsprechender Förderziele integriert die TRANSPARENZ JUGENDHILFE erlebnispädagogische Methoden und Inhalte in die tägliche pädagogische Arbeit. Selbstverständlich werden diese Angebote von ausgebildeten Erlebnispädagogen angeleitet.

Diese Lernangebote fördern durch aktives Handeln, unmittelbare Erfahrungen und deren Reflexion, ein Verstehen, entsprechende Erfahrungszuwächse sowie neue Handlungsoptionen bei den jungen Menschen. 

Erlebnispädagogische Inhalte können zum Beispiel folgende sein: Klettern, stationärer Hochseilgarten, Interaktionsaufgaben, Konstruktionsprojekte, Kanufahren, Bogenschießen, Slackline-Workshop, Orientierungstouren, MTB, etc.

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Meldestelle

Für die Geschäftsführung und Mitarbeiter*innen der Transparenz NRW GmbH sowie der Transparenz Jungendhilfe GmbH sind klare und nachhaltige Geschäftsbeziehungen, ein gutes Betriebsklima und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bedeutsam.

Die Einhaltung geltender Gesetze, erforderlicher Vorgaben und gebotener Standards hat dabei höchste Priorität.

Das von uns eingerichtete Hinweisgebersystem bietet unseren Mitarbeiter*innen, Bewerber*innen, Lieferant*innen, Kund*innen die Möglichkeit, vermutete Verstöße gegen entsprechende Gesetze, Vorgaben und Standards sowie mutmaßliches Fehlverhalten zu melden.

Mit ihren Hinweisen können Sie uns unterstützen, eventuelle Missstände aufzudecken, zu klären und zu beheben, um so unsere Standards, Werte und Normen zu bewahren.

Sie können ihre diesbezüglichen Meldungen jederzeit über die seitens der Transparenz NRW GmbH bzw. der Transparenz Jungendhilfe GmbH eingerichteten Kommunikationswege abgeben – dabei können Sie ihre Identität offenbaren oder anonym bleiben.

Ihren Wunsch, anonym zu bleiben, werden wir in jedem Fall respektieren und ihre Anonymität wahren. Bitte achten Sie aber auch selbst darauf, sich nicht ungewollt identifizierbar zu machen.

Bitte bedenken Sie, dass bei anonymen Meldungen die Einhaltung entsprechende Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes, wie der Erhalt einer Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldungen zum Vorgehen bis spätestens 3 Monate nach Eingang einer Meldung sowie Rückfragen nicht möglich sind. Achten Sie in diesem Fall bitte auch auf die Übersendung entsprechender Nachweise, Belege, etc., ohne deren Erhalt eine Prüfung der Hinweise oder Meldungen kaum möglich ist.

Wir stellen Ihnen diesbezüglich verschiedene Berichtswege zur Verfügung:

E-Mail:  transparenz@sslmail.eu

Telefon:  + 49 521 44815329

per Post an:
Informatec GmbH, R. Helling – persönlich,
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