Infos & Erklärungen zum Bereich Schulbegleitung

Im Folgenden hat die TRANSPARENZ JUGENDHILFE, für alle diejenigen, die sich für den Bereich `Schulbegleitung´ interessieren und die über einen beruflichen Einstieg in den Bereich `Integrationshilfe (IGH) als Schulbegleiter*in nachdenken, entsprechende Informationen, Hinweise und Erläuterungen zusammengestellt:

 

Schulbegleitung – inklusiv, systemrelevant & gesellschaftlich bedeutsam!

Auf der Grundlage eines einbeziehenden, inklusiven Bildungssystems soll behinderten Kindern mit entsprechendem Förderbedarf, gleichberechtigt mit nichtbehinderten Kindern, der Zugang zu einem inklusiven und hochwertigen Schulunterricht ermöglicht werden.

Behinderte Kinder haben das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit dem Jahr 2009 auch in Deutschland in Kraft getreten ist, gilt dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen.

Das Hilfeangebot `Integrationshilfe (IGH)/Schulbegleitung´ der TRANSPARENZ JUGENDHILFE ist ein ambulantes, auf den Einzelfall bezogenes und schulunterstützendes Hilfeangebot für Kinder mit Handicaps, körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen und entsprechenden Förderbedarfen, die beim Schulbesuch eine individuelle Unterstützung brauchen!

Das Hilfeangebot `Schulbegleitung´ begünstigt eine gelingende Inklusion, gleichberechtigte Teilhabe am Leben und größtmögliche Selbstständigkeit. Es sichert eine angemessene Schulbildung, individuell förderliche Beschulung und das Erleben von Freude und Spaß beim Lernen.

Unsere Schulbegleiter*innen unterstützen die soziale Integration der betroffenen Kinder in das Schulsystem. Sie sorgen für Entlastung der Kinder im schulischen Alltag, den Aufbau von Sicherheit und Orientierung in der schulischen Umgebung und die Verbesserung deren sozialer und psychischer Situation.

Selbstverständnis & fachliche Leitlinien

Auch unser Hilfeangebot `Schulbegleitung´ im Bereich `Integrationshilfe (IGH) sowie das fachliche Handeln unserer im Einsatz befindlichen Schulbegleiter*innen basiert bei der TRANSPARENZ JUGENDHILFE u. a. auf folgendem Selbstverständnis wie fachlichen Leitlinien. Diese orientieren sich beständig am aktuellen gesellschaftlichen, fachlichen und rechtlichen Diskurs.

 

Rechtsgrundlage der Schulbegleitung

Das schulunterstützende Hilfeangebot der `Schulbegleitung´ für Kinder mit Handicaps, Behinderungen und Förderbedarf basiert auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen:

Kooperation im Hilfenetzwerk

Eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Kommunikation mit allen an der konkreten Hilfesituation Beteiligten ist für die TRANSPARENZ JUGENDHILFE auch beim Hilfeangebot `Schulbegleitung´ unbedingt notwendig.

Spannungsfeld: Klient – Eltern – Schule – öffentlicher Träger

Grundlegend findet das Hilfeangebot `Schulbegleitung´ im Hilfenetzwerk zwischen den zu betreuenden Schüler*innen, den Eltern, den Mitschüler*innen, den Lehrkräften und den Verantwortlichen seitens der Jugendämter statt. Eine gute Kooperation wie professionelle Kommunikation zwischen allen Beteiligten stellt eine wichtige Grundlage dar.

Unsere Schulbegleiter*innen bilden ein Team mit dem jeweiligen Kind und entwickeln eine tragfähige Beziehung zu den jeweiligen Klient*innen. Gleichzeitig sind sie in enger Kooperation mit den Eltern und den Verantwortlichen seitens der Schule tätig.

Die beteiligten Systeme verfügen über teilweise sehr unterschiedliche Herangehensweisen, Aufgaben und Arbeitsweisen. Umso wichtiger ist es für die Mitarbeiter*innen der TRANSPARENZ JUGENDHILFE sich der notwendigen interdisziplinären Zusammenarbeit und guten Kooperation mit allen an der Hilfe beteiligten Personen bewusst zu sein.

Ein konstruktiver und zuverlässiger Austausch stellt sicher, dass die Interessen und Bedürfnisse der Schüler*innen, die Wünsche und Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten und die Anliegen und Ressourcen der Institutionen und der beteiligten Hilfepersonen ausreichend berücksichtigt werden.

Kooperation mit dem System `Schule´

Schulbegleiter*innen selbst sind nicht Teil des Systems `Schule´, was sowohl für das System `Schule´ als auch für die Mitarbeiter*innen der TRANSPARENZ JUGENDHILFE eine pädagogische wie organisatorische Herausforderung darstellt.

Damit die Kompetenzen und Ressourcen der beteiligten pädagogischen Fachkräfte bestmöglich zum Einsatz kommen können und ein konstruktives Zusammenwirken im täglichen Handeln stattfinden kann, braucht es klare Absprachen, Rollenverständnisse und Zuständigkeiten.

Die TRANSPARENZ JUGENDHILFE bietet mit Blick auf die professionelle Umsetzung des Hilfeangebots `Schulbegleitung´ den beteiligten Schulen u. a. folgendes:

  • Bereitschaft zu enger Zusammenarbeit und Abstimmung
  • feste Ansprechpartner für inhaltliche und organisatorische Fragen
  • Transparenz in jeder Phase der Zusammenarbeit
  • intensive fachliche Begleitung unserer Mitarbeiter*innen
  • gemeinsame Planung größerer Unterrichtsvorhaben, Projekte und Klassenfahrten
  • Beteiligung an Elterngesprächen und der Erstellung individueller Förderplanziele

Rahmenbedingungen seitens Schule

Für eine gelingende Zusammenarbeit als Grundlage für eine gute Begleitung der Schüler*innen brauchen unsere Schulbegleiter*innen bestimmte Rahmenbedingungen der jeweiligen Schulen und Grundhaltungen seitens der beteiligten Lehrkräfte:

  • Schulbegleiter*innen werden als Entlastung und Unterstützung gesehen
  • Abstimmung und Festlegung gemeinsamer Prozesse und Vorgehensweisen
  • Einrichtung von Kooperationszeiten
  • umfassender Austausch und frühzeitige Informationen zu Schulaktivitäten
  • verbindliche Ansprechpartner*innen seitens der Schulen

Kooperation mit den Lehrkräften

Damit die Kompetenzen und Ressourcen der beteiligten pädagogischen Fachkräfte bestmöglich zum Einsatz kommen können und ein konstruktives Zusammenwirken zur bestmöglichen Förderung der Klient*innen stattfinden kann, braucht es klare Absprachen mit den Klassen- oder Fachlehrer*innen bzw. im Einsatz befindlichen Sonderpädagog*innen.

Ein zentrales Ziel lautet, die Verselbstständigung der Klient*innen gemeinsam zu fördern. Die dabei notwendige, individuell richtige Balance zwischen Betreuung, Anleitung, Hilfestellung nach dem Prinzip `Hilfe zur Selbsthilfe´ und entsprechenden Freiräumen zu finden, braucht u. a. einen intensiven Prozess der Abstimmung zwischen den beteiligten Fachkräften.

Die `Vermittlerrolle´ zwischen dem Empfinden und den Bedarfen der Klient*innen auf der einen Seite und den Anforderungen der Lehrer*innen auf der anderen, kann für die Schulbegleiter*innen ein bedeutsamer Aspekt der täglichen Arbeit sein.

Einerseits `Sprachrohr der Klienten´, andererseits `verlängerter Arm der Lehrkräfte´ – hierbei braucht es das Fingerspitzengefühl der Schulbegleiter*innen der TRANSPARENZ JUGENDHILFE, um in dieser Vermittlerrolle weder das Vertrauen der/des Klient*in zu verlieren noch den `Schulterschluss´ mit den Lehrkräften zu vernachlässigen.

Grundsätzlich nehmen die Schulbegleiter*innen der TRANSPARENZ JUGENDHILFE, in der Kooperation mit den Lehrkräften, keinerlei Einfluss auf deren inhaltliches wie fachliches Handeln, geschweige denn bewerten sie dieses.

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Meldestelle

Für die Geschäftsführung und Mitarbeiter*innen der Transparenz NRW GmbH sowie der Transparenz Jungendhilfe GmbH sind klare und nachhaltige Geschäftsbeziehungen, ein gutes Betriebsklima und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bedeutsam.

Die Einhaltung geltender Gesetze, erforderlicher Vorgaben und gebotener Standards hat dabei höchste Priorität.

Das von uns eingerichtete Hinweisgebersystem bietet unseren Mitarbeiter*innen, Bewerber*innen, Lieferant*innen, Kund*innen die Möglichkeit, vermutete Verstöße gegen entsprechende Gesetze, Vorgaben und Standards sowie mutmaßliches Fehlverhalten zu melden.

Mit ihren Hinweisen können Sie uns unterstützen, eventuelle Missstände aufzudecken, zu klären und zu beheben, um so unsere Standards, Werte und Normen zu bewahren.

Sie können ihre diesbezüglichen Meldungen jederzeit über die seitens der Transparenz NRW GmbH bzw. der Transparenz Jungendhilfe GmbH eingerichteten Kommunikationswege abgeben – dabei können Sie ihre Identität offenbaren oder anonym bleiben.

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