Erfahrung & Kompetenz seit 1996

Als Organisation wurde `TRANSPARENZ´ 1996 gegründet und arbeitete seither in zahlreichen pädagogischen und sozialen Kontexten.
In den Folgejahren wurde `TRANSPARENZ´ gemäß seiner Entwicklung, der Aufgaben, Zielgruppen, Bedarfe und seiner Angebote in die TRANSPARENZ NRW GmbH und die TRANSPARENZ JUGENDHILFE GmbH aufgegliedert.

TRANSPARENZ NRW betreut heutzutage unterschiedlichste Zielgruppen und fördert bei mehr als 20.000 Teilnehmern pro Jahr verschiedenste Aspekte `Sozialen Lernens´ und entwickelt einzelne Persönlichkeiten in Erziehung und Jugendarbeit weiter.

Die TRANSPARENZ JUGENDHILFE begleitet, unterstützt und berät Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien in ganz NRW und darüber hinaus durch eine Vielzahl differenzierter, ambulanter und stationärer Hilfeangebote.

Zentrales Ziel der TRANSPARENZ JUGENDHILFE ist es, orientiert an den jeweiligen Situationen, den sozialpädagogischen Bedarfen und den persönlichen Entwicklungen der Klienten, entsprechend geeignete wie maßgeschneiderte ambulante wie stationäre Hilfeangebote bieten zu können.

Ob als `äußerst schwierig´ eingestufte Klienten, als `schier aussichtslos´ eingeordnete Situationen und Bedarfe – zentrale Maxime bzw. Leitgedanke der TRANSPARENZ JUGENDHILFE ist zu jeder Zeit:

Wir sind da, wenn wir gebraucht werden!

Angebote der TRANSPARENZ JUGENDHILFE

Den Bedarfen an Hilfen in der Jugendhilfe begegnet die TRANSPARENZ JUGENDHILFE mit folgenden differenzierten, ambulanten wie stationären Hilfeangeboten und deren Weiterentwicklung:

Betreuungsangebote

Maßnahmen der Aus-, Fort- & Weiterbildung

Träger der freien Jugendhilfe

Die TRANSPARENZ JUGENDHILFE ist vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge & Integration des Landes NRW in Düsseldorf als `Träger der freien Jugendhilfe´ im Sinne gemäß § 75 SGB VIII anerkannt.

Gemeinnützige Ziele verfolgt und ihre Hilfeangebote grundsätzlich allen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen offenstehen.
Zudem unterstreicht die Anerkennung als `Träger der freien Jugendhilfe´, dass die TRANSPARENZ JUGENDHILFE aufgrund ihrer fachlichen und personellen Voraussetzungen dazu im Stande ist, einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten.
Als Kriterien für eine angemessene Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit gelten beispielsweise mehrjährige Erfahrungen im Bereich der Jugendhilfe, Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen, der Bestand an Fällen und Klienten, die Anzahl und fachliche Qualifikationen der Mitarbeitenden sowie die Qualität der Zusammenarbeit mit Jugendämtern.

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfolgt auf der Grundlage des SGB VIII vom 26.06.1990 in der jeweils geltenden Fassung, des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- & Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990 in der jeweils geltenden Fassung und der Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 07.09.2016.
Diese Anerkennung als `Träger der freien Jugendhilfe´ unterstützt die verlässliche Partnerschaftsbeziehung zwischen der TRANSPARENZ JUGENDHILFE und den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe. Sie macht u. a. deutlich, dass die TRANSPARENZ JUGENDHILFE ihre Hilfeangebote grundsätzlich allen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen offenstehen. 

Zudem unterstreicht die Anerkennung als `Träger der freien Jugendhilfe´, dass die TRANSPARENZ JUGENDHILFE aufgrund ihrer fachlichen und personellen Voraussetzungen dazu im Stande ist, einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten.

Als Kriterien für eine angemessene Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit gelten beispielsweise mehrjährige Erfahrungen im Bereich der Jugendhilfe, Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen, der Bestand an Fällen und Klienten, die Anzahl und fachliche Qualifikationen der Mitarbeitenden sowie die Qualität der Zusammenarbeit mit Jugendämtern. 

§ 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung & Jugendhilfe

1.) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

2.) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

3.) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere…

… junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

… Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,

…Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

… dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Selbstverständnis der Transparenz Jugendhilfe

Leistungsangebote, Konzepte und fachliches Handeln basieren bei der TRANSPARENZ JUGENDHILFE auf dem folgenden Selbstverständnis. Dieses orientiert sich beständig am aktuellen gesellschaftlichen, fachlichen wie rechtlichen Diskurs.