Erziehungsbeistandschaft (EBS) /
Flexible Einzelbetreuung (FLEX)
Die flexible Einzelbetreuung (FLEX) bzw. Erziehungsbeistandschaft ist ein seitens der TRANSPARENZ JUGENDHILFE für den Einzelfall konzipiertes, ambulantes Hilfeangebot in Form von Beratung, Begleitung und Intervention.
Es unterstützt Minderjährige wie auch junge Volljährige, die mit ihren Lebenssituationen überfordert sind, bei der Bewältigung individueller Entwicklungsprobleme und Problemlagen. Die entsprechenden Entwicklungsprobleme werden sowohl unter dem Gesichtspunkt des jeweiligen familiären Kontextes wie auch den Bestrebungen der Verselbständigung gesehen und gefördert.
Unsere flexible Einzelbetreuung (FLEX) orientiert sich an den Bedürfnissen, Ressourcen und Entwicklungen der Klienten und bindet aus einer wertschätzenden, systemischen Grundhaltung heraus deren Lebensumfeld mit ein. Sie zielt auf eine akute wie längerfristige Problemlösung, stärkt vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen, initiiert Prozesse von Selbständigkeit und Eigenverantwortung, fördert Verhaltensänderungen und begleitet die Klienten hin zu einer autonomen Lebensführung.
Rechtliche Grundlage
§§ 27, 30, 35a, 41 SGB VIII
Zielgruppen
Unser Angebot der flexiblen Einzelbetreuung (FLEX) bzw. Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Minderjährige und junge Volljährige, die bei der Bewältigung ihres Alltags und täglichen Lebensführung, allgemeiner sozialer Lebens- und Erlebnissituationen sowie aktueller Krisen eine individuelle, flexible Hilfeform und sozialpädagogische Begleitung benötigen.
Denen in anderen Maßnahmen nicht die angemessene, notwendige und sinnvolle Hilfeleistung gewährt werden kann oder bei denen andere Hilfeformen durch flexible Zusatzangebote qualifiziert werden können.
Zielsetzungen
• Entlastung der Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und des Familiensystems
• Verbesserung der sozialen und psychischen Situation
• Förderung der Beziehung zwischen Kindern und den Eltern
• Sicherung des Verbleibs von jungen Menschen in deren familiären Bezugssystemen
• Abbau von Isolation und Förderung der Teilhabe am sozialen Leben
• Stärkung von Selbsthilfepotentialen
• Aufbau und Verbesserung von Lern- & Entwicklungschancen
• Bewusstmachung persönlicher Stärken und Ressourcen
• Entwicklung von Identität und Handlungsfähigkeit
• Praktische Anleitung und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
• Beratung und ggf. Durchführung aktiver Freizeitgestaltungen
• Erhalt, Auf- und Ausbau sozialer Netzwerke
• Hilfe bei der Bewältigung persönlicher Krisen
• Wiederherstellung/Verbesserung der schulischen Leistungsfähigkeit
• Erleben von Spaß und Freude
• Verselbständigung, Beheimatung und Gemeinwesen
• Erweiterung sozialer und emotionaler Kompetenzen
• Förderung des Sozialverhaltens durch offensiveren Umgang mit der Umwelt
• Vermittlung von Alltagserfahrungen und Initiierung von Lernprozessen
• Förderung des Selbstbewusstseins und der Möglichkeiten der Angstüberwindung
Leistungen & Hilfeplanung
Unsere flexible Einzelbetreuung (FLEX) bzw. Erziehungsbeistandschaft ist eine flexible Erziehungshilfe für den Einzelfall. Sie wird der jeweiligen Situation, dem sozialpädagogischen Bedarf und den Entwicklungen und Entscheidungen der Klienten individuell angepasst. Sie kann einer präventiven wie auch resozialisierenden Ausrichtung folgen und kann teilstationäre und stationäre Hilfeformen oder andere Maßnahmen der Jugendhilfe ergänzen und erweitern.
Die Hilfe wird möglichst schnell, individuell und ganzheitlich arrangiert. Die inhaltliche Gestaltung unseres Hilfeangebotes flexible Einzelbetreuung (FLEX) geschieht auf Basis des Prozesses der Hilfeplanung. Im Hilfeplanverfahren werden zusammen mit den Jugendämtern und den Klienten die Ziele, Arbeitsaufträge und die daraus resultierenden Betreuungszeiten vereinbart.
Das Hilfeangebot steht für eine aufsuchende Betreuung. In 1:1-Betreuungen werden die jungen Menschen betreut, begleitet, beraten und unterstützt. Die Betreuungsdichte richtet sich nach der individuell im Hilfeplan vereinbarten wöchentlichen Stundenzahl.
Unsere flexible Einzelbetreuung (FLEX) ist in der Regel längerfristig geplant und angelegt (1 bis 3 Jahre). Sie ist schwerpunktmäßig für Minderjährige, aber auch für die Phase der Verselbständigung bei älteren Jugendlichen und jungen Volljährigen konzipiert. Sie setzt Freiwilligkeit, Einverständnis und Mitwirkungsbereitschaft der Klienten voraus.